Unter dem Begriff Sachversicherungen werden alle Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung, außer der Krankenversicherung, zusammengefasst.

Schadenversicherungen dienen dem Versicherungsschutz von Sachwerten (Sachversicherung) sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken.

Die private Unfallversicherung – die zur Personenversicherung zählt und eine Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist – wird aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit den Schadenversicherungen zur Kompositversicherung zusammengefasst, da sie nur von Versicherern, die sonst die Schadenversicherung betreiben, aber nicht von Lebens- oder Krankenversicherern betrieben werden darf. Klassische Sortierung (Versicherungszweige des GDV) für Kompositversicherung ist die:

  • Kraftfahrtversicherung
  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Sachversicherung
  • Transportversicherung
  • Kredit-, Kautions- und Vertrauensversicherung