Eine Krankenversicherung (KV) erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen.

Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungs­wesens.

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder der Vertrag mit einer Krankenversicherung ist entweder gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung) oder freiwillig abschließbar (Individualversicherung). In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob Folgekosten von Unfällen durch die Krankenversicherung oder stattdessen durch eine spezielle Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch.

Die Krankenversicherungsprämie ist vom gewählten Leistungsangebot oder vom Einkommen des Versicherten abhängig.