Existenzsicherung sind alle Maßnahmen der Erhaltung und Finanzierung sowohl des physischen als auch des soziokulturellen Existenzminimums. Im weiteren Sinne ist damit der Erhalt einer für die Sicherung des Lebensunterhaltes notwendigen Erwerbsquelle, beispielsweise eines Arbeitsplatzes oder eines bäuerlichen oder handwerklichen Familienbetriebs gemeint.

Wer unter Berücksichtigung des jeweils gesamtgesellschaftlichen Kontextes und einer entsprechend vom Gesetzgeber definierten Bedürftigkeitsgrenze auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und statistischer Erhebungen seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Einkünften sicherstellen kann, erhält in den meisten entwickelten Industrieländern aus Steuermittel finanzielle Hilfe, die seinen Mindestbedarf (Grundsicherung, Existenzminimum) und den seiner Familie beziehungsweise Lebensgemeinschaft absichert.

Zu den Versicherungen bzgl. Existenzsicherungen zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.